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Undenkbar oder unverzichtbar? Die Evolution des Werts weiblicher Arbeit in Deutschland in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts

Von Richard Böhme und Laurenz Stapf

Die US-amerikanische Ökonomin Claudia Goldin wurde im Dezember 2023 mit dem Alfred-Nobel-Gedächtnispreis (sog. Nobelpreis für Wirtschaftswissenschaften) für ihren Beitrag zur wirtschaftshistorischen Erforschung der Arbeit von Frauen in der Moderne ausgezeichnet. Der in der Wirtschaftswissenschaft weitverbreiteten Annahme, „dass Frauen im Zuge wachsender Volkswirtschaften automatisch und reibungslos in den Arbeitsmarkt gezogen werden“1 , stellte sie die Beobachtung entgegen, dass sich die Ungleichverteilung von Arbeitsbelastung, -teilhabe und -lohn in der Erwerbs- und Care-Arbeit zwischen den Geschlechtern in Krisenzeiten sogar wieder verstärken kann.2

Davon ausgehend möchten wir in diesem Beitrag auf die Geschichte der Erwerbsarbeit von Frauen3 blicken und untersuchen, wie sich der Wert, der weiblicher Arbeit zugemessen wurde, in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts und besonders in der NS-Zeit entwickelt hat. Dabei beschäftigt uns vor allem der Zusammenhang in Bezug auf Erwerbs- und affektive Arbeit von Frauen zwischen Industrie- und Büroarbeit, Familie und der „NS-Volksgemeinschaft“. Dass in der Wirtschaftswissenschaft lange zwischen „materiellen“ und „immateriellen“ Arbeitsrollen unterschieden wurde, haben vor allem die Gender Studies als stark ungleiche Gewichtung einer sichtbaren, weil öffentlichen Produktionsarbeit und einer unsichtbaren, weil nichtöffentlichen Pflegearbeit in der Familie kritisiert. Für letztere hat sich stattdessen die Bezeichnung der „emotionalen bzw. affektiven Arbeit“ etabliert.4

Frauenarbeit und ihr Wert im ersten Drittel des 20. Jahrhunderts

Der Erste Weltkrieg wirkte als Katalysator für die Beteiligung von Frauen an der Erwerbsarbeit, was sich in den Zwanzigerjahren des 20. Jahrhunderts fortsetzte. Anstelle einer Loslösung von alten Rollen kam es im Zuge dessen zur politischen, finanziellen, habituellen und emotionalen Erweiterung der Frauenrolle, also zu einem „enrichment“ über die Arbeitsrolle in der Familie hinaus. Die zunehmende Sichtbarkeit weiblicher Arbeit im öffentlichen Arbeits- und Berufsleben reichte bis in die politische Rechte hinein.5 Gleichzeitig wurden Frauen zu (potenziellen) marktrelevanten Konsumentinnen und es kam zu einer massenkulturellen Verschiebung der sozialen sowie emotionalen Beziehungen zwischen Frauen und Männern.6

In den Zwanzigerjahren arbeiteten Frauen überwiegend in spezifischen, vor allem nichtprofessionalisierten Berufen wie der Textilindustrie oder Lebensmittelverarbeitung.7 Damit ging ihre systematische Unterbezahlung gegenüber den männlichen Arbeitskräften einher. Dieser in der Gesellschaft überwiegend akzeptierte Sachverhalt ist damit zu erklären, dass Männerarbeit mit Körperlichkeit, Geschicklichkeit und Professionalisierung assoziiert wurde. Weibliche Arbeit wurde dagegen geringgeschätzt, auch weil sie finanziell lange nicht zur Versorgung der Familie beigetragen hatte. Mit der Maschinisierung und Taylorisierung – also einer Ausrichtung auf gesteigerte Produktivität – der Arbeitsprozesse in der Industrialisierung waren die Unterschiede zwischen Männer- und Frauenarbeit zwar in der Theorie nivelliert worden.8 Das spiegelte sich aber nicht in einer Änderung der Zustände wider. Die Industriezweige, welche vorzugsweise von Frauen besetzt wurden, blieben von Niedriglöhnen gekennzeichnet.9

Frauenarbeit und ihr Wert in der NS-Zeit

Im Nationalsozialismus erfuhren Frauen eine feste Repräsentation in der NS-„Volksgemeinschaft“. Dies äußerte sich beispielsweise in der medialen Vermittlung von „Rolemodels“ wie NS-Funktionärinnen und einer Verankerung der „deutschen Mutter“ in der öffentlichen Propaganda.10 Frauen sollten in ihrer rassenhygienisch aufgeladenen Reproduktionsrolle aufgehen, ihre Erwerbstätigkeit wurde dementsprechend abgewertet. Dabei stand die vage Vorstellung von der „Mutter des Volkes“ in der nationalsozialistischen Ideologie eigentlich konträr zur Realität der beginnenden Dreißigerjahre. Um die normativen Überzeugungen von der Frau als Mutter im Rahmen der „Volksgemeinschaft“ auch realpolitisch abzusichern, wurde an vorherige rechtskonservative Kampagnen gegen das „Doppelverdienertum“11 angeschlossen und das „Ehestandsdarlehen“12 erlassen. So sollten weibliche Arbeitskräfte für das Hausfrauendasein „abgeworben“ und die Gründung einer Familie sowie eines eigenen Hausstandes erleichtert werden. Auch die rasche und massenhafte Auszeichnung von Frauen mit dem „Mutterkreuz“ ab 1938 schlug in die gleiche Kerbe. Damit wurde die Rolle „deutscher Mütter“ in überdurchschnittlich großen Familien hervorgehoben, obwohl die Familiengröße verglichen mit 1900 stetig abnahm und die Kleinfamilie das etablierte Familienmodell darstellte.13 Innerhalb des Jahres 1939 erhielten etwa drei Millionen Frauen das „Mutterkreuz“. Die Voraussetzung von vier und mehr Kindern pro Mutter traf zu diesem Zeitpunkt auf jede vierte Familie im Reich zu.14 Diese Anerkennung für die besonders im ländlichen Raum vertretenen Großfamilien durch das NS-Regime bedeutete gleichzeitig die Abwertung von Frauen, die Erwerbsarbeit leisteten.15 Damit verbunden war das programmatische Versprechen, Erwerbsarbeitsplätze für „deutsche Männer“ freizumachen, was in der Verdrängung von erwerbstätigen, gut eingearbeiteten und in die finanzielle Versorgung ihrer Familien eingebundenen Frauen durch arbeitslose Männer resultierte.

Während der Weltwirtschaftskrise ab 1929 hatte das ohne großen Widerstand forcierte und ideologisch begründete Lohngefälle von durchschnittlich 20% zuungunsten erwerbstätiger Frauen Arbeitgebern noch die „günstige Beschäftigung“ von weiblichen Arbeitskräften nahegelegt. Ihr Beitrag zu den prekären familiären Haushaltseinkommen hatte den Frauen den Anlass geboten, in den „relativ besseren Arbeitsbedingungen der Industrie“16 zu bleiben, was als Emanzipationstreiber gewirkt hatte. Die NS-Frauenpolitik basierte demgegenüber auf einer wertsymbolischen und komplexen materiellen Strategie, die die Familienarbeit im Sinne der nationalsozialistischen „Volksgemeinschaft“ als Arbeitsbereich von Frauen stärkte bzw. zur zentralen Aufgabe von Frauen machte. Dabei wurde die Sicherung der „volksdeutschen Familie“ zu einer kollektiv zu erfüllenden Aufgabe mit streng hierarchisierten Rollen erklärt. Diese Vorstellung reichte von den Parteigliederungen über die öffentliche Verwaltung (zur Prüfung bspw. der „Rassen- und Erbbiologischen Ehetauglichkeit“) bis zu den Eheleuten.

Während der Kriegsvorbereitungen setzte in den führenden Wirtschafts- und Parteikreisen allerdings ein Umdenken ein. In der Übergangszeit 1938–1939/40 wurden Frauen dahin gelenkt, dass sie teils unbezahlte Hilfeleistungen und „wesensgemäße“ Berufe ausführen sollten. Begründet wurde dieser Schritt mit der Pflicht der Frauen gegenüber der „aufopferungsvollen Soldatenschaft“ deutscher Männer im Zuge der Kriegsvorbereitungen und mit dem Bedarf, der durch die Aufrüstung in der Industrie zu erkennen war. Dass es zu einer partiellen Angleichung der Löhne der Arbeiterinnen an das männliche Lohnniveau trotz der seit 1933 eingefrorenen Tarife kam, kann als Anzeichen für den Druck gewertet werden, den die notwendige Ankurbelung und Aufrechterhaltung der Rüstungsproduktionszweige ausübte. Insbesondere nach dem „Blitzkrieg“ zeigte sich die vorherige Abwertung weiblicher Erwerbstätigkeit im Hinblick auf die NS-Kriegswirtschaft als Sackgasse.17 Zudem stand der materiellen Sicherung von Familien durch Soldatensold zu diesem Zeitpunkt die verschärfte alltägliche Versorgungslast gegenüber.18 Als Reaktion darauf verschoben NS-staatliche Regelungen die Bedingungen der weiblichen Sorge- und Erwerbsarbeit zum Kriegsbeginn.

Konkurrenz um den Arbeitswert an der „Heimatfront“ im Zweiten Weltkrieg

Mit dem Überfall auf Polen und der späteren Ausweitung des Eroberungskrieges in Westeuropa sank die Zahl der für die Rüstungswirtschaft verfügbaren Arbeitskräfte durch die Einziehung männlicher Arbeiter als Soldaten rapide. Verglichen mit dem hohen Einsatz von Frauen in der Produktion des Ersten Weltkriegs wurde auf weibliche Arbeitskräfte in dieser Situation nur zögerlich, unter starken ideologischen Vorbehalten, zurückgegriffen. Zu diesem Zeitpunkt war die Frau idealerweise – wie oben skizziert – für die affektive Betreuung der Heimatfront und die Unterstützung ihres Soldatenmannes verantwortlich. Ein Beitrag zum Arbeitseinsatz der Frau in Industrie und Handwerk im Jahrbuch des nationalsozialistischen „Arbeitswissenschaftlichen Instituts“ der „Deutschen Arbeitsfront“ (DAF) von 1940/41 urteilte, dass „die schnell erlernbaren Handgriffe, die auch bald bis ins Kleinste beherrscht und fast automatisch ausgeführt werden, […] die Frauen mit geringer Denkarbeit nur lose an die Arbeit und vor allem nur lose an den Sinn der Arbeit selbst [bänden]“19 . Somit veränderten sich zwar die normativen Vorgaben, die das Handeln des NS-Staats und der Gesellschaft begründeten und nun den Einsatz von Frauen in kriegs- und versorgungswichtigen Wirtschaftszweigen forcierten. Die grundsätzliche Einstellung gegenüber weiblicher Arbeit wurde davon aber nicht erschüttert.

Um den Bedarf an Arbeitskräften in Produktions- und Landwirtschaftsbetrieben zu decken, wurden außerdem verschiedene Zwangsmechanismen eingesetzt. Hierdurch stieg vor allem der Anteil der angeworbenen und erzwungenen „Fremdarbeiter:innen“. Der Gegensatz von „Volksdeutschen“ auf der einen und west- und osteuropäischen Zwangsarbeiter:innen auf der anderen Seite spitzte sich in Bezug auf den Wert und die Verwertung von Arbeitskraft zu. Zum einen gab es bezüglich des (Lebens-)Mittelerhalts und der zu erzielenden Leistungen eine Trennung zwischen rechtlich privilegierten „Volksdeutschen“ und graduell abgestuft ungeschützten „Fremdarbeiter:innen“. Deutsche Frauen wurden in der Regel nur tagsüber und häufig nur halbtags beschäftigt, da andernfalls mit Maßnahmen wie „Disziplinlosigkeit“ oder dem Eingreifen der Gewerbeaufsicht gerechnet wurde. Im Gegensatz dazu konnten Betriebsleitungen sowohl männliche „Ostarbeiter“ als auch sowjetische Zwangsarbeiterinnen bedenkenlos in Nacht- und Spätschichten sowie an Arbeitsplätzen mit hoher Staub- und Lärmbelastung einsetzen.20 Hier zeigt sich, wie sich Kalkulationen zur Wirtschaftlichkeit der einzelnen Arbeitskraft mit rassistisch begründeter Vernichtungslogik vermischten: Die Einstufung als „Deutsch“ bedeutete den Schutz des Erhalts der Arbeitskraft per Gesetz und den Zugang zur rationierten öffentlichen Versorgung und zu sozialen Sicherungsmechanismen. Die Einordnung als „Nichtdeutsch“ zog die „Vernichtung durch Arbeit“ nach sich.21

Die schützenden Auflagen, die den „deutschen Frauen“ zugesprochen wurden, konnten angesichts der Dynamik des Krieges allerdings nicht wie beabsichtigt aufrechterhalten werden. Infolgedessen mussten auch sie an die Kriegsindustrien herangeführt werden, was jedoch durch die Vorbehalte aus DAF, Wirtschaftsplan und Rüstungsministerium innerhalb des NS-Regimes gebremst wurde. Sinnbildlich steht dieser Konflikt für den Wert der Frauenarbeit, der sich so als nie einheitlich definiert und immer wieder situativ angepasst zeigt.

Rüstungsproduktion 1942: Frauenarbeit an Bohrmaschinen © Wikimedia Commons

Was bleibt?

Als Ergebnis unserer Beobachtungen lässt sich zwar eine kontinuierliche Marginalisierung weiblicher Arbeitskraft in der modernen Industriegesellschaft in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts erkennen. Trotzdem ist festzuhalten, dass die Erwerbstätigkeit der Frau über mehrere Jahrzehnte in Abhängigkeit vom gesellschaftlichen und politischen Kontext neu definiert und bewertet wurde. Das zeigt sich auch beim Blick auf die weitere Entwicklung. Denn mit dem Ende des Zweiten Weltkrieges begann im Nachkriegsdeutschland – als Folge der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen – eine Epoche der Frauenarbeit. Angesichts der Abwesenheit von Männern in Kriegsgefangenschaft wurde die Reduzierung von Frauen auf die Sorgerolle in der Familie den gesellschaftlichen Anforderungen erneut nicht gerecht. So entwickelte sich die Erwerbsbeschäftigung von Frauen zu etwas Alltäglichem. Dieser kurzzeitige Trend, der aus der unmittelbaren Nachkriegsgesellschaft entstanden war, erlosch in den 1950er Jahren in Westdeutschland wieder.22 Das lag unter anderem daran, dass Frauen im Krieg kaum oder nur schwer eine formelle Ausbildung erhalten hatten, was ihren beruflichen Einstieg und Aufstieg erschwerte und als Hinderungsgrund für eine gleichwertige Bezahlung herangezogen wurde. Dies geschah, obwohl eine praktische Arbeitsqualifikation erworben worden war. Hinzu kam, dass die westdeutsche Gesellschaft nach der Heimkehr der Soldaten aus Kriegsgefangenschaft in das alte Rollenbild zurückfiel, das davon ausging, dass der Mann nun wieder der Ernährer der Familie sein sollte. Demgegenüber sollte die Frau für den Haushalt zuständig sein. Verankert war diese Konstruktion innerhalb des Ehegattenvorbehalts, welcher die Erwerbstätigkeit von Frauen bis in die Siebzigerjahre des 20. Jahrhunderts nur erlaubte, sofern sie mit ihren (vermeintlichen) Pflichten in Ehe und Familie vereinbar war.23 Trotz der historischen Herausforderungen und Widerstände haben Frauen im Laufe der Zeit einen erheblichen Fortschritt in der Niederlegung der ihnen von der Gesellschaft auferlegten Ketten erzielt. Dennoch ist dieser Prozess nicht reibungsfrei. Es sind weiterhin Anstrengungen erforderlich, um die Gleichberechtigung und -behandlung im Erwerbsleben zu fördern und langfristig zu sichern, wie aus Claudia Goldins Erforschung der Arbeit von Frauen in der Moderne ersichtlich wird.

Richard Böhme und Laurenz Stapf studieren Geschichte an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.

  1. Antara Haldar: Die „Ökonomie der Frauen“, in: Blätter für deutsche und internationale Politik, 12/2023, S. 47f., www.blaetter.de/ausgabe/2023/dezember/die-oekonomie-der-frauen, aufgerufen am 9.3.24 []
  2. Claudia Goldin: Journey across a Century of Women, in: NBER Reporter, 19.10.2020, www.nber.org/reporter/2020number3/journey-across-century-women, aufgerufen am 9.3.24. []
  3. Hierbei geht es uns um die Betrachtung eines Ausschnitts zeitgenössischer normativ und diskursiv unterschiedener Rollenvorstellungen von „Frauen“ und Männern“. Vgl. Joan W. Scott: Gender. A Useful Category of Historical Analysis, in: Marianne Schmidbauer, Helma Lutz und Ulla Wischermann (Hg.): Klassikerinnen feministischer Theorie, Bd. III, Sulzbach am Taunus 2013, S. 265–274, hier S. 269. []
  4. Ute Frevert geht auf die scheinbare Trennbarkeit des materiellen vom immateriellen Arbeitswert in der klassischen Ökonomie ein, siehe: Dies. Rationalität und Emotionalität Im Jahrhundert Der Extreme, in: Martin Sabrow und Peter Ulrich Weiß (Hgg.): Das 20. Jahrhundert vermessen: Signaturen Eines Vergangen Zeitalters, Bonn 2017, S. 115–140, hier S. 120. Vgl. demgegenüber der affektive Wert von Arbeit: Dies.: Frauen-Geschichte. Zwischen bürgerlicher Verbesserung und neuer Weiblichkeit, Frankfurt a. M. 1986, S. 216. []
  5. Weibliche Funktionärinnen repräsentierten gerade in der politischen Rechten in spezifischen „Frauenorganisationen“ Partei- und Organisationsarbeit. Vgl. Ute Frevert: Frauen-Geschichte. Zwischen Bürgerlicher Verbesserung und Neuer Weiblichkeit, Frankfurt a. M. 1986, S. 203. []
  6. Vgl. Maike Baader, Doris Noell-Rumpeltes und Katharina Sykora: Aufbruchsphantasien. Eine Diskussion zum Thema „Neue Frau“, in: Frauen – Kunst – Wissenschaft. Rundbrief: Imagines der „Neuen Frau“, 9/10 (1990), S. 4–14, hier S. 6–10, https://fkw-journal.de/index.php/fkw/article/view/202, aufgerufen am 9.3.24. []
  7. Vgl. Imgard Weyrather: Die Frau am Fließband, Frankfurt a. M. 2003, S. 280f. []
  8. Vgl. Frevert, Frauen-Geschichte, S. 221f. []
  9. Vgl. Weyrather, Die Frau am Fließband, S. 289f. []
  10. Vgl. Femke de Kort: Weibliche Arbeit im Nationalsozialismus. Propagandistische Darstellungen in der NS Frauen-Warte, in: LEO BW, www.leo-bw.de/themenmodul/alltagskultur-im-suedwesten/arbeiten/frauenarbeit-mannerarbeit-/weibliche-arbeit-im-nationalsozialismus, aufgerufen am 9.3.24. []
  11. Vgl. N.N.: „Entlasst die Doppelverdiener! – Stellt dafür Arbeitslose ein!“, Plakat der Ortsgruppe Dresden des Deutschnationalen Handlungsgehilfen-Verbands mit Vorschlägen zur Verminderung der Arbeitslosigkeit, Dresden 1930, in: LEMO, www.dhm.de/lemo/bestand/objekt/pl006593, aufgerufen am 9.3.2024. []
  12. Vgl. Gesetz zur Verminderung der Arbeitslosigkeit, Abschnitt V vom 2. Juli 1933, RGBl, alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=dra&datum=1933&page=448&size=45, aufgerufen am 9.3.24. []
  13. Vgl. Frevert, Frauen-Geschichte, S. 224f. []
  14. Vgl. Michaela Kipp: Das Mutterkreuz, in: LEMO, 12.09.2014, www.dhm.de/lemo/kapitel/ns-regime/innenpolitik/mutterkreuz, aufgerufen am 9.3.24. []
  15. Vgl. die Passagen zur ländlichen Großfamilie in: Blätter aus dem Diakonissen-Haus Halle a. S., Mai 1938, S. 6f. []
  16. Vgl. Dörte Winkler: Frauenarbeit im „Dritten Reich“, Hamburg 1977, S. 13f. []
  17. Vgl. die nachhaltige Schädigung der Regeneration, ebd. S. 217, sowie paradigmatisch: „Das Rüstungsprogramm des ‚Dritten Reiches‘ bedurfte des gewaltigsten Ressourcentransfers, der je von einem kapitalistischen Staat zu Friedenszeiten unternommen wurde. […] Genau an diesem Punkt können wir uns auch wieder dem Mainstream der Geschichtsschreibung anschließen und auf die überwältigende Bedeutung der Ideologie pochen. Es war die Ideologie, die Hitler mit der Zerrlinse ausstattete, durch die er das internationale Kräfteverhältnis und die Entwicklung des Kampfes betrachtete […] und [der] immer globaler wurde.“, in: Adam Tooze: Ökonomie der Zerstörung. Die Geschichte der Wirtschaft im Nationalsozialismus, München 2007, S. 17f. []
  18. Vgl. Frevert, Frauen-Geschichte, S. 216. []
  19. Arbeitswissenschaftliches Institut (AWI) der DAF: Zum Arbeitseinsatz der Frau in Industrie und Handwerk, in: Dass.: Jahrbuch 1940/41, Bd. 1, S. 398f., zitiert nach: Weyrather, Die Frau am Fließband, S. 255. []
  20. Vgl. Rüdiger Hachtmann: Industriearbeiterinnen in der deutschen Kriegswirtschaft 1936 bis 1944/45 in: GG 19 (1993), S. 332–366, hier S. 351f. []
  21. Vgl. Frevert, Frauen-Geschichte, S. 253f. []
  22. „So hat sich die Erwerbsquote verheirateter Frauen allein in Westdeutschland zwischen 1950 (26 Prozent) und 1980 (48 Prozent) fast verdoppelt […]. In der ehemaligen DDR verlief diese Entwicklung noch rasanter, da Frauen hier, auch aus politischen Gründen, systematisch als bezahlte Arbeitskräfte in den Arbeitsmarkt eingebunden wurden. Insgesamt stieg die Frauenerwerbsquote von 44 Prozent im Jahre 1950 auf 66 Prozent in 2005 an […].“ – Daniela Grunow: Arbeit von Frauen in Zeiten der Globalisierung, in: Bpb, 30.7.2010, www.bpb.de/themen/gender-diversitaet/frauen-in-deutschland/49397/arbeit-von-frauen-in-zeiten-der-globalisierung/, aufgerufen am 9.3.2024. []
  23. Vgl. Kathrin Dressel und Susanne Wanger: Erwerbsarbeit. Zur Situation von Frauen auf dem Arbeitsmarkt, in: Ruth Becker und Beate Kortendiek (Hgg.): Handbuch Frauen- und Geschlechterforschung, Wiesbaden 2008, S. 481–490, hier S. 481. []

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Gastautor:in (s.o.) (7. März 2025). Undenkbar oder unverzichtbar? Die Evolution des Werts weiblicher Arbeit in Deutschland in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. HISTORY GOES PUBLIC. Abgerufen am 6. Dezember 2025 von https://doi.org/10.58079/13fn1


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