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Lesben unter Observation der Staatssicherheit

Von Melina Bayer

In der Öffentlichkeit kriminalisiert und von der Staatssicherheit noch in den 1980er Jahren überwacht: Homosexuelle in der DDR. Obwohl Ende der 1950er Jahre die Strafverfolgung homosexueller Handlungen unter Erwachsenen in der DDR eingestellt wurde und 1968 der § 175 offiziell aus dem Strafgesetzbuch verschwand, hörte die Stigmatisierung Betroffener nicht auf. Der § 151 – Nachfolger des § 175 – sah höhere Schutzaltersgrenzen für homosexuelle Handlungen als für heterosexuelle Kontakte vor und galt sowohl für männliche als auch weibliche Homosexuelle. Noch in den 1980er Jahren wurde die schwul-lesbische Szene von der Staatssicherheit überwachtt.1 Die Observation lesbischer Frauen, auf die sich in diesem Beitrag konzentriert werden soll, war Teil einer politischen Kultur, die darauf abzielte, jede Form von abweichendem Verhalten zu erkennen und zu unterdrücken.

Lesbische Frauen in der DDR: Stigmatisierung und Verfolgung

Zunächst zur Situation von Frauen in der DDR: Im Gegensatz zur BRD war es in der DDR auf dem Papier ein erklärtes Ziel, Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau herzustellen. Dadurch erhielten Frauen Zugang zu Qualifikation und Berufstätigkeit – nicht nur in traditionellen Frauenberufen. Dies ermöglichte auch lesbischen Frauen ihre wirtschaftliche Existenz in der DDR ohne Weiteres zu sichern. Jedoch war die Gestaltung eines Lebensentwurfs, der nicht der heterosexuellen, berufstätigen Frau und Mutter entsprach, schwierig. In allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens der DDR wurde ausschließlich in heterosexuellen Beziehungsmustern gedacht bzw. gehandelt. Heterosexualität stellte somit die unreflektierte Norm dar, der universelle Geltung zugesprochen wurde.2 Auch wenn lesbische Frauen zunächst nicht vom § 175 des Strafgesetzbuchs erfasst wurden, waren sie doch vom darin enthaltenen Werturteil von Homosexualität mitbetroffen.3

Alltag zwischen Liebe und Überwachung (Bild aus dem Film „Uferfrauen“, Déjà-Vu-Film © Barbara Wallbraun)

Homosexualität wurde in der DDR auch genutzt, um die eigene Gesellschaft von der des Westens abzugrenzen. DDR-Medien berichteten über Kriminalität, Drogenmissbrauch, Pädophilie und Homosexualität – verortet im Westen. Sie wurden als Bedrohung für die sozialistische Moral und Einheit angesehen, Homosexuelle wurden als Gegner*innen des sozialistischen Staates stigmatisiert, da Homosexualität als dekadent und gegen die sozialistischen Werte verstoßend betrachtet wurde.4 Für lesbische Frauen war in dieser Gesellschaft kein Platz, die DDR war ein Land ohne öffentliche Orte für homosexuelle Menschen.5 

Durch die Vorstellungen der traditionellen Geschlechterrollen sowohl in der öffentlichen Debatte als auch im sozialen Umfeld mussten lesbische Frauen ihre sexuelle Orientierung verbergen, um Diskriminierung und soziale Ausgrenzung zu vermeiden. Die Stigmatisierung lesbischer Frauen zeigte sich auch in der Arbeitswelt. In vielen Bereichen wurden gezielt Homosexuelle diskriminiert. Es gab Berufsverbote und Beschränkungen für Menschen mit „unsolidarischem“ Verhalten, zu denen auch Homosexualität gezählt wurde. Für lesbische Frauen bedeutete dies, dass sie ihre sexuelle Orientierung geheim halten mussten, um ihren Arbeitsplatz nicht zu gefährden.6

Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) in der DDR

Um die Überwachung lesbischer Frauen in der DDR zu verstehen, muss zunächst die Funktionsweise des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) genauer betrachtet werden. Gegründet im Februar 1950 war das MfS ein strukturierter, umfangreicher Organisationskomplex, unterteilt in verschiedene Bereiche. Zur Sicherung des Staates und zur Überwachung der Bürger*innen – sowohl innerhalb als auch außerhalb des eigenen Staatsgebietes – gab es insgesamt 13 Hauptabteilungen.7 Die Ministeriumszentrale befand sich in Ost-Berlin, wobei jeder Bezirk der DDR eine eigene, relativ unabhängig funktionierende, Außenstelle hatte. Besonders interessant für die Überwachung Homosexueller war die Hauptabteilung XX. Ihre Zuständigkeitsbereiche umfassten unter anderem die Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung „politischer Untergrundtätigkeit“ (PUT) und „politisch-ideologischer Diversion“ (PID). Der Fokus dieser Hauptabteilung lag dabei auf dem Staatsapparat, der Kirche, der Kultur, dem Untergrund, der Bildung und der „Gesellschaft für Sport und Technik“.8 Von 1957 bis 1989 war Erich Mielke der Leiter des MfS und baute den Überwachungskomplex rigoros aus – das Ministerium für Staatssicherheit war an der Bevölkerungszahl gemessen einer der größten Geheimdienstapparate weltweit. Neben hauptamtlichen Mitarbeiter*innen gab es auch die sogenannten Inoffiziellen Mitarbeiter*innen (IM). Sie wurden vom MfS teilweise gezielt rekrutiert oder aber zur Mitarbeit gezwungen.9

Im Fokus der Stasi – Die gezielte Überwachung lesbischer Frauen

Um als Inoffizielle*r Mitarbeiter*in (IM) bei der Staatssicherheit arbeiten zu können, war weniger das Bildungsniveau, sondern vielmehr die Treue zur Partei ausschlaggebend. Rekrutierte IM kamen folglich aus verschiedenen Gesellschafts- und Bildungsschichten, wobei insbesondere ihre vermutete Nützlichkeit bei der Auswahl im Vordergrund stand. Die Kontaktaufnahme zu potenziellen IM verlief meist unauffällig. Bei Treffen war das Hauptziel, die Eignung der Personen für eine potenzielle Mitarbeit hinsichtlich ihrer ideologischen Gesinnung, politischen Überzeugung, Charakterstärke und teilweise auch intellektuellen Fähigkeiten zu überprüfen. Wenn das MfS von der Loyalität der Kandidat*innen überzeugt war und einer Mitarbeit zustimmte, wurde eine Verpflichtungserklärung verfasst.10

Für unliebsame Personen oder Personengruppen wurde der sogenannte Operative Vorgang (OV) angewendet. Dieser wurde eingesetzt, um gegen Einzelpersonen oder Gruppen geheimdienstliche Maßnahmen zu ergreifen. In der Regel wurden – aus Sicht des MfS – strafrechtlich relevante Vorwürfe untersucht. Im OV ermittelte das MfS nicht nur gegen die betreffende Person, sondern holte auch Informationen über deren familiäres Umfeld, Freund*innen, Kolleg*innen usw. ein. Die Überwachung und Zersetzung oppositioneller Kräfte bildeten den umfangreichsten Teil der sogenannten Feindbearbeitung. Homosexuelle Kreise erhielten Decknamen wie „Dreieck“, „Lesbos“ oder „Harmonie“.11

Homosexualität war kein Hindernis, um als Inoffizielle*r Mitarbeiter*in (IM) für die Staatssicherheit zu arbeiten, im Gegenteil. Dadurch konnten mehrere Ziele des Ministeriums gleichzeitig erreicht werden. Interessante Personen, die oft bereits Kontakte zu homosexuellen Kreisen hatten, konnten zur Mitarbeit bewegt werden und diese Kontakte gewinnbringend für die Informationsbeschaffung nutzen. Es war nicht erforderlich, dass diese Personen erst in diese Kreise eingeschleust wurden, da sie häufig bereits fest darin involviert waren. Sie konnten unauffällig beobachten und Bericht erstatten, ohne Verdacht zu erregen.12

Die Staatssicherheit verfolgte verschiedene Methoden, um lesbische Frauen zu überwachen. Dazu gehörten Observationen, Abhörmaßnahmen, aber auch das Anwerben der oben genannten Inoffiziellen Mitarbeiter*innen in lesbischen Freundinnenkreisen. Diese IM wurden gezielt eingesetzt, um Informationen über lesbische Frauen zu sammeln und diese bei Bedarf zu denunzieren. Das MfS nutzte außerdem die Angst vor sozialer Ausgrenzung und Repression aus, um lesbische Frauen zu erpressen. Die Drohung, die sexuelle Identität offen zu legen und dadurch eine gesellschaftliche Stigmatisierung herbeizuführen, wurde oftmals als Druckmittel eingesetzt, um Informationen oder Kooperationen zu erzwingen.13

Die Stasi war auch in der Lage, Informationen über lesbische Frauen zu sammeln, indem sie persönliche Beziehungen infiltrierten. Durch das Anwerben von Inoffiziellen Mitarbeiterinnen innerhalb lesbischer Partnerschaften oder Freundeskreisen konnte die Staatssicherheit in das Privatleben der betroffenen Frauen eindringen und intime Details sammeln. Dadurch wurde ein Klima der Angst und des Misstrauens geschaffen, das lesbische Frauen in Isolation trieb und sie daran hinderte, ihre Identität offen auszuleben. Die gezielte Überwachung lesbischer Frauen durch das MfS hatte nicht nur direkte Auswirkungen auf das Leben der Betroffenen, sondern auch auf das gesamte soziale Gefüge der lesbischen Freundinnenkreise. Die Angst vor Entdeckung und Verfolgung führte zu einem Verlust an Vertrauen und Solidarität unter lesbischen Frauen, da sie nie sicher sein konnten, wem sie trauen konnten und wer möglicherweise als Informant*in für die Staatssicherheit tätig war.14

Die (Un-)Sichtbarkeit lesbischer Frauen in der DDR

Lesbische Frauen waren in der DDR nicht unsichtbar, da sie von der Staatssicherheit beobachtet wurden. Offiziell wurde die Existenz homosexueller Menschen von der DDR ignoriert – inoffiziell wurden einige von ihnen vom MfS für die eigenen Zwecke instrumentalisiert. Inoffizielle Mitarbeiterinnen, die für die Bespitzelung der lesbischen Freundinnenkreise rekrutiert wurden, verhinderten oftmals maßgeblich eine verbesserte Durchsetzung homosexueller Forderungen.15 Lesbische Frauen, die sich aktiv für Verbesserungen einsetzten, mussten aufgrund der intensiven Überwachung mit Strafen rechnen. Und das nur, weil sie eine gesellschaftliche Veränderung und ein gleichberechtigtes homosexuelles Leben erreichen wollten.

Das Schweigen brechen: Szene aus dem Film „Uferfrauen“ (Déjà-vu-Film, Foto: Anne Misselwitz, © Barbara Wallbraun)

Literaturverzeichnis

Borowski, Maria: Erste Erkenntnisse zum lesbischen und schwulen Alltagsleben in der frühen DDR, in: Rainer Marbach/Volker Weiß (Hrsg.): Konformitäten und Konfrontationen. Homosexuelle in der DDR, Hamburg 2017, S. 51–63.

Fricke, Karl Wilhelm: Die DDR-Staatssicherheit, Bielefeld 1989.

Könne, Christian: Schwule und Lesben in der DDR und der Umgang des SED-Staates mit Homosexualität, 28.02.2018, zuletzt abgerufen: 27.06.2023.

Lesben- und Schwulenverband: Vor 25 Jahren in der DDR: Streichung des Sonderstrafrechts gegen Homosexuelle (§ 151 DDR-StGB), 30.06.2014, zuletzt abgerufen: 27.06.2023.

Nastola, Edgar: Individuelle Freiheit und staatliche Reglementierung. Lesben und Schwule in der DDR, Marburg 1999.

Schenk, Christian: Die Partei(en) in der DDR. Ihre Politik und ihre Ideologie(n) im Blick auf lesbische Lebenswelten, in: LSVD Sachsen-Anhalt (Hrsg.): Lesben und Schwule in der DDR. Tagungsdokumentation, Halle (Saale) 2008, S. 35–56.

Wallbraun, Barbara: Lesben im Visier der Staatssicherheit, in: Heinrich-Böll-Stiftung Sachsen-Anhalt (Hrsg.): „Das Übersehenwerden hat Geschichte“. Lesben in der DDR und in der friedlichen Revolution, Halle (Saale) 2015, S. 26–50.

Melina Bayer ist Studentin am Institut für Geschichte der MLU Halle-Wittenberg.

Nachweise

  1. Vgl. Lesben- und Schwulenverband: Vor 25 Jahren in der DDR: Streichung des Sonderstrafrechts gegen Homosexuelle (§ 151 DDR-StGB), 30.06.2014, zuletzt abgerufen: 27.06.2023. []
  2. Vgl. Edgar Nastola: Individuelle Freiheit und staatliche Reglementierung. Lesben und Schwule in der DDR, Marburg 1999, S. 83. []
  3. Vgl. Christian Schenk: Die Partei(en) in der DDR. Ihre Politik und ihre Ideologie(n) im Blick auf lesbische Lebenswelten, in: LSVD Sachsen-Anhalt (Hrsg.): Lesben und Schwule in der DDR. Tagungsdokumentation, Halle (Saale) 2008, S. 35–56, hier S. 38. []
  4. Vgl. Nastola, Individuelle Freiheit, S. 81. []
  5. Vgl. Christian Könne: Schwule und Lesben in der DDR und der Umgang des SED-Staates mit Homosexualität, 28.02.2018, zuletzt abgerufen: 27.06.2023. []
  6. Vgl. Nastola, Individuelle Freiheit, S. 89. []
  7. Vgl. Karl Wilhelm Fricke: Die DDR-Staatssicherheit, Bielefeld 1989, S. 54. []
  8. Vgl. Barbara Wallbraun: Lesben im Visier der Staatssicherheit, in: Heinrich-Böll-Stiftung Sachsen-Anhalt (Hrsg.): „Das Übersehenwerden hat Geschichte“. Lesben in der DDR und in der friedlichen Revolution, Halle (Saale) 2015, S. 26–50, hier S. 27 f. []
  9. Vgl. Fricke, Staatssicherheit, S. 217. []
  10. Vgl. Fricke, Staatssicherheit, S. 102 f. []
  11. Vgl. Wallbraun, Lesben, S. 31. []
  12. Vgl. Wallbraun, Lesben, S. 34. []
  13. Vgl. Maria Borowski: Erste Erkenntnisse zum lesbischen und schwulen Alltagsleben in der frühen DDR, in: Rainer Marbach/Volker Weiß (Hrsg.): Konformitäten und Konfrontationen. Homosexuelle in der DDR, Hamburg 2017, S. 51–63, hier S. 61. []
  14. Vgl. Nastola, Individuelle Freiheit, S. 57. []
  15. Vgl. Wallbraun, Lesben, S. 47. []

OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Gastautor:in (s.o.) (14. Dezember 2023). Lesben unter Observation der Staatssicherheit. HISTORY GOES PUBLIC. Abgerufen am 12. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/pjqg


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