Fritz Bauers Erbe – Die Gerechtigkeit verjährt nicht – nach dem Kinobesuch
Von Paulina Gulińska-Jurgiel
Sollte jemand mit der Erwartung ins Kino gekommen sein, einen Film über das Gerechtigkeitsverständnis von Fritz Bauer und dessen Engagement für eine dem Holocaust angemessene Rechtspraxis und -auffassung sehen zu wollen, wird er vermutlich enttäuscht. Ähnlich wird es jenen gehen, die auf spektakuläre Erkenntnisse hinsichtlich der justiziellen Strafverfolgung der NS-Verbrechen gehofft haben. Denn auf den ersten Blick erzählt der Film „Fritz Bauers Erbe – Die Gerechtigkeit verjährt nicht“ (2022), in der Regie von Sabine Lamby, Cornelia Partmann und Isabel Gathof, nichts wirklich Neues. Fritz Bauer selbst und seine Bemühungen um juristische Gerechtigkeit fanden im letzten Jahrzehnt genügend Aufmerksamkeit der Filmemacher*innen, um nur an zwei Titel, „Im Labyrinth des Schweigens“ (2014) oder „Der Staat gegen Fritz Bauer“ (2015), zu erinnern. Hier erscheint er nur im Hintergrund und noch dazu ziemlich dezent, im gewissen Sinne als Kontrastbild für einen Großteil der bundesdeutschen Justiz. Denn über deren dauerhafte Indolenz im juristischen Umgang mit den NS-Verbrechen in der BRD, einschließlich rudimentärer Bestrafung der Täter, von denen viele bis zu ihrem Lebensende auf freiem Fuß blieben, haben wir genug gehört, gelesen oder gesehen. Im Vergleich zum Ausmaß des Leidens der Opfer, die jahrzehntelang ihre Traumata mit sich tragen müssen, ohne eine zumindest symbolische Genugtuung erleben zu können, wirkt es nach wie vor beschämend.
Und dennoch: Etwas ist diesmal anders. Der Dokumentarfilm „Fritz Bauers Erbe – Gerechtigkeit verjährt nicht“ richtet seinen Fokus auf das ehemalige KZ Stutthof, die dort begangenen Verbrechen und deren angemessene, wenn auch viel zu späte Bestrafung. Konkret geht es um zwei Fälle: Johann R. und Bruno D., beide Wachmänner im KZ Stutthof, nicht direkt an den Morden beteiligt und dennoch für die im KZ geschehenen Verbrechen verantwortlich. Gegen alle beide wurden, zu unterschiedlichen Zeiten, Verfahren eingeleitet. Als Nebenklägerinnen wurden dabei zwei KZ-Überlebende, Judy Meisel aus den USA und Roza Bloch aus Israel, aktiv mit einbezogen. Die Narration entwickelt sich entlang ihrer traumatischen Erfahrungen, ihrer Enttäuschung über die verspätet unternommenen Bestrafungsversuche, aber auch ihrer Überzeugung, dass sie dennoch sinnvoll sind. Die beiden Prozesse werden in der Film-Doku vor dem Hintergrund des juristischen Umgangs mit den NS-Verbrechen in der BRD nach 1945 präsentiert. So werden den Zuschauer*innen unterschiedliche Momente der juristischen Entwicklung veranschaulicht: von den Rückblicken auf die Auschwitzprozesse, über die gesellschaftlich-politischen Veränderungen der 1980er Jahre, bis hin zum Prozess gegen John Demjanjuk im Jahr 2011, der als Präzedenzfall galt, weil zum ersten Mal ein Urteil wegen Beihilfe zum Mord ohne individuellen Tatnachweis gefällt wurde.
Während das Verfahren gegen Johann R. ohne Erfolg endet, spricht das Gericht im Prozess gegen Bruno D. ein Strafurteil aus, was im Hinblick auf die Strafe selbst eher symbolisch wirkt, aber ein klares Signal für die Rechtsprechung bedeutet und damit als Versuch einer zumindest symbolischen Genugtuung für die Opfer betrachtet werden kann. Soweit die eine Betrachtungsebene des Filmes.
Möglich ist aber noch eine andere Lesart, die keine lineare ist und die die Aufarbeitung der NS-Verbrechen in Deutschland als komplexes Gewebe aus unterschiedlichen Fäden interpretiert, die ineinandergreifen und dennoch für deren Verständnis auseinanderzuhalten sind.
Erster davon wäre die Rechtslage und -entwicklung im Umgang mit den NS-Verbrechen in der BRD. Der Film zeigt auf zurückhaltende und dennoch klare Art und Weise, wie sich der juristische Umgang mit den NS-Verbrechen über Jahrzehnte hinweg entwickelte. Ausschlaggebend ist dabei nicht der Inhalt, weil dieser sich nicht geändert hat, sondern die Rechtsauffassung. Laut Gesetzeslage, worauf die Expert*innen in dem Film ausdrücklich hinweisen, wäre die heutige Bestrafung schon in den 1960er Jahren, einschließlich der Auschwitzprozesse, möglich gewesen. Der gesellschaftspolitische Kontext der BRD, der Fokus auf die Einzelverantwortung und die individuelle Beweislage als zentrale Momente der Verfahren, haben es verunmöglicht. Prof. Andrea Löw bringt es im Film mit der These, dass die Rechtsauffassung als Widerspiegelung des Zeitgeistes zu verstehen ist, auf den Punkt.
Ein zweiter Aspekt könnte ein konzentrierter Einblick in die juristische Praxis, also die konkreten Verfahren, sein: Wie wurden sie aufgebaut und vermittelt, über welches Selbstverständnis verfügten die Beteiligten? Wie stellte und artikulierte sich das gesamte Panorama der Schuld, der Verantwortung und der Beweisführung? Was sagt uns ein Angeklagter, der sich einer Aussage entzieht? Was vermittelt uns ein Pflichtverteidiger, der im Prozess gegen Bruno D. seinen Mandanten damit, zumindest teilweise, zu entlasten versucht, indem er auf die Ineffektivität der bundesdeutschen Justiz in den früheren Jahrzehnten hinweist?
Wie würde die Geschichte der Strafverfolgung hinsichtlich der NS-Verbrechen aussehen, wenn die Zeugen in den analytischen Vordergrund gestellt werden würden? Zeugen als Beteiligte an den juristischen Verfahren, aber auch als Opfer mit ihren individuellen Schicksalen. Als Menschen, die ungeachtet ihrer Traumata für den Zeitraum der Prozesse in denselben Hotels wie die Täter untergebracht worden und im Gerichtssaal einer eisernen juristischen Logik ausgeliefert waren und dort genau aussagen mussten, wo genau die Rampe im jeweiligen KZ stand? Welche Rolle bei dem Ganzen haben die Opferbetreuer*innen gespielt, die oft ohne spezielle Vorbereitung, fast mit einer gewissen Naivität, dafür aber mit Zeit und Zurückhaltung in den eigenen Aussagen versuchten, das bestehende Misstrauen abzubauen?
Oder noch ein dritter Zugang: Was für eine Bedeutung haben die späten Verfahren gegen die NS-Verbrechen für die jeweiligen Familiengeschichten? Für Judy Weisel, die 70 Jahre nach den Verbrechen fragt: „Warum haben sie so lange damit gewartet? Es ist schon über 70 Jahre her. Eine so lange Zeit“. Für ihren Enkel Ben, der durch seine Beteiligung an den Prozessen vor Ort nicht nur einen messbaren juristischen Einsatz leisten und seine Oma repräsentieren will, sondern sich danach fragt, welche Rolle es für ihn selbst, sein eigenes Leben und damit auch seine Selbstidentifikation spielt? Für Roza Bloch, die angesichts des symbolischen Urteils gegen Bruno D. sagt: „Ich bin glücklich, dass er schuldig gesprochen wurde. Das ist das Wichtigste“?
Man könnte in die oben genannten Aspekte tiefer eintauchen oder nach neuen suchen. Die Prozesse miteinander vergleichen, nach Anknüpfungspunkten untereinander schauen oder die jeweiligen Unterschiede benennen. Für all das liefert der Film „Fritz Bauers Erbe – Gerechtigkeit verjährt nicht“ genug Ansätze. Aus einer subjektiven Sicht: Durch genau diese Vielfalt eignet sich der Film definitiv als Anregung und Ausgangspunkt für unterschiedliche Lehrformate und didaktische (Gruppen-)Arbeiten, die eine vertiefte Auseinandersetzung mit den Inhalten und der Praxis bei der Bestrafung der NS-Verbrechen anstreben möchte. Und für alle andere bleibt es ein Angebot zu einer entschleunigten Reflexion über einen Prozess, der kein Ende nimmt, weil es schlicht keins geben kann.
Dr. Paulina Gulińska-Jurgiel ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Geschichte / Aleksander-Brückner-Zentrum für Polenstudien.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Gastautor:in (s.o.) (28. Februar 2023). Fritz Bauers Erbe – Die Gerechtigkeit verjährt nicht – nach dem Kinobesuch. HISTORY GOES PUBLIC. Abgerufen am 13. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/pjpz